Allgemeine Informationen zum Ressort Verkehr
Schongau ist einer adäquaten Verkehrspolitik verpflichtet. ÖV- und Mobilitätskonzepte werden ebenso gewichtet wie eine adäquate Strasseninfrastruktur. Der Verkehrsberuhigung kommt eine massgebliche Aufgabe bei.
Kernthema 1: Verkehrssicherheit & -beruhigung
Schongau liegt an einer gut frequentierten Verkehrsachse zwischen dem Seetal und dem Freiamt. Der Verkehrssicherheit kommt daher ein massgebliches Gewicht bei. Herausforderungen dabei sind inbesondere die Sicherung der Schulwege und die Reduktion von Unfallpotential. Schongau verfügt über eine Geschwindigkeitsanzeigetafel die im Turnus an verschiedenen Stellen platziert wird und sowohl Geschwindigkeitsmessung wie Frequenzmessung erlaubt. Im Winter leistet der gemeindeigene Winterdienst einen grossen Beitrag dabei die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Kernthema 2: ÖV & Mobilitätskonzepte
Schongau ist dem Verkehrsverbund Luzern (VVL) angeschlossen. Die Anbindung der ländlichen Gemeinde an den öffentlichen Verkehr ist zentraler Aspekt des Ressorts, wie Herausforderung gleichzeitig. Zusammen mit den regionalen Plaungsverbänden werden ergänzende Mobilitätskonzepte geprüft oder erarbeitet.
Kernthema 3: Strasseninfrastruktur
Die kommunale Strasseninfrastruktur wird kontinuierlich unterhalten und erneuert. Dies in Abstimmung mit Kernthema 1/Verkehrssicherheit.
In der Gemeinde Schongau bestehen folgende Strassenkategorien:
Kantonsstrassen (die Zuständigkeit liegt beim Kanton)
Gemeindestrassen 1.-3. Klasse (die Zuständigkeit liegt bei den Gemeinden)
Güterstrassen 1.-3. Klasse (die Zuständigkeit liegt in Schongau bei der UHG)
Privatstrassen
Unterhaltsgenossenschaft (UHG) Schongau
Güterstrassen (eingeteilt in die Kategorien 1, 2 und 3) liegen in der Zuständigkeit der Unterhaltsgenossenschaft Schongau. Sie wurde 2013 nach dem Abschluss der Güterzusammenlegung als Genossenschaft des öffentlichen Rechts gegründet.
Sämtliche Grundstückseigentümer, die an Güter- und Waldstrassen anstossen und/oder diese nutzen, hauptsächlich (ehemalige) Landwirtschaft- und Forstbetriebe, sind Genossenschafter der UHG. Sie zahlen jedes Jahr einen bestimmten Beitrag an die UHG. Dieser wird durch verschiedene Parameter (Länge genutzt Wege, Grundeigentum, ...) durch ein externes Büro ermittelt.
Mit diesen Beiträgen wird der bauliche und betriebliche Unterhalt der Güter- und Waldstrassen, sowie den dazugehörigen Bächen und Entwässerungsleitungen, durch die Strassenmeister der UHG, gewährleistet.
Nähere Informationen zu den Aufgaben und der Aufstellung der UHG entnehmt bitte den Statuten und dem Reglement der UHG.
Kontakt Präsident UHG Schongau:
Herr Paul Gretener
078 725 23 76
psgretener@bluewin.ch